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Um die AVWL-Leistungen des Arbeitgebers zu erhalten, muss der Arbeitnehmer zunächst einen AVWL-fähigen Riester-Vertrag eröffnen. Dazu bieten wir die DWS RiesterRente Premium AVWL mit Sonderkonditionen an. Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer nicht vorschreiben, welchen AVWL-Vertrag er eröffnen muss. Dies liegt allein in der Entscheidung des Arbeitnehmers. Bei der Eröffnung des Riester-AVWL-Vertrages gibt man einfach im Antrag zur DWS RiesterRente Premium AVWL den regelmäßigen Beitrag an, den der Arbeitgeber überweisen soll (also der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmer-Anteil zusammen!).
Sonderzahlungen, Private Einzahlungen: Sparer, die zu Beginn Sonderzahlungen leisten möchten oder weitere private Einzahlungen vom privaten Girokonto vornehmen möchten, müssen diese im Antrag noch nicht angeben.
Zusammen mit der Depoteröffnungs-Bestätigung erhält man von der Fondsgesellschaft DWS ein Service-Blatt für den Arbeitgeber. Auf diesem Blatt stehen bereits die Daten, die der Arbeitgeber für die Überweisung der AVWL benötigt (z.B. die Kontonummer für die Überweisung der AVWL in den Vertrag). Zusätzlich muss der Sparer hier den Betrag noch einmal angeben, den der Arbeitgeber monatlich in den Vertrag überweisen soll (also der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmer-Anteil zusammen, wie im Antrag angegeben). Zusätzlich kann hier eine einmalige Sonderzahlung angegeben werden, die der Arbeitgeber in den Vertrag überweisen soll.
Das ausgefüllte Service-Blatt muss der Arbeitnehmer dann an den Arbeitgeber weiterleiten, damit dieser die Überweisung der AVWL-Beiträge veranlassen kann. Den Arbeitnehmer-Anteil der AVWL behält der Arbeitgeber dann vom Gehalt ein. Den Arbeitgeber-Anteil trägt der Arbeitgeber entsprechend des Tarif- bzw. Arbeitsvertrages.
Über diese AVWL-Einzahlungen (Arbeitgeber- und der Arbeitnehmer-Anteil) hinaus kann der Sparer auch weitere private Einzahlungen vornehmen und den AVWL-Riester-Vertrag somit als normalen Riester-Vertrag bzw. Altersvorsorgevertrag nutzen. Hierzu kann der Riester-AVWL-Sparer direkt per Überweisung vom privaten Girokonto in den Vertrag einzahlen. Diese Beiträge werden nicht im Eröffnungsantrag und auch nicht im Service-Blatt angegeben. Der Arbeitnehmer kann einfach die gewünschten Überweisungen direkt in den AVWL-Vertrag vornehmen. Auch Daueraufträge vom privaten Girokonto für regelmäßige Private Einzahlungen sind selbstverständlich möglich.
Zu beachten ist lediglich, dass ab dem 55. Geburtstag des AVWL-Riester-Sparers die Gesamteinzahlungen in den AVWL-Vertrag (also AVWL-Einzahlungen und Private Einzahlungen zusammen) den aktuellen Riester-Förderhöchstbetrag (ab 2008 2.100 Euro) nicht überschreiten dürfen. Bis zum 55. Geburtstag sind beliebig hohe Private Einzahlungen möglich. Die Beiträge eines Jahres, die über den Riester-Förderhöchstbetrag hinaus gehen, werden steuerlich wie Einzahlungen in einen normalen Altersvorsorge-Vertrag behandelt.
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