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Sie können zusätzlich zu den AVWL-Beiträgen, die der Arbeitgeber in den Vertrag einzahlt, auch eigene Einzahlungen leisten und sowohl für die eigenen Einzahlungen als auch die AVWL-Einzahlungen des Arbeitgebers die Riester-Förderung in Anspruch nehmen.
Einzahlungen können bei der AVWL-Riester-Rente in den folgenden drei Arten erfolgen:
- AVWL-Beitrag des Arbeitgebers per Überweisung durch den Arbeitgeber (Arbeitgeber-Anteil der AVWL)
- AVWL-Beitrag des Arbeitnehmers per Überweisung durch den Arbeitgeber (Arbeitnehmer-Anteil der AVWL)
- Private Einzahlungen des Arbeitnehmers durch Überweisung direkt vom Konto des Arbeitnehmers.
Wichtig ist, dass AVWL-Beiträge (Arbeitgeber-Anteile oder Arbeitnehmer-Anteile) immer vom Arbeitgeber überwiesen werden müssen. Wenn der Arbeitnehmer zusätzlich zum Arbeitgeber-Anteil einen Arbeitnehmer-Anteil leisten möchten, dann wird dieser dem Arbeitnehmer auf seiner Gehaltsabrechnung entsprechend belastet. Wenn der Arbeitnehmer zusätzlich zu den Arbeitgeber-Leistungen noch weitere Einzahlungen vornehmen möchte, dann kann er diese aber auch in Form von privaten Einzahlungen per Überweisung durch den Arbeitnehmer von seinem privaten Girokonto vornehmen oder aber als Arbeitnehmer-Anteile der AVWL. In letzterem Fall würde der Arbeitgeber diese Beiträge dann auf den Vertrag überweisen.
Private Einzahlungen kann der Arbeitnehmer in Form von regelmäßigen monatlichen Überweisungen (z.B. per Dauerauftrag) oder in einmaligen bzw. unregelmäßigen Sonderzahlungen (z.B. zu Vertragsbeginn oder vom Weihnachtsgeld) vornehmen.
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