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1. Wie hoch ist das Höchsteintrittsalter bei der DWS RiesterRente Premium?
Ein Vertragsabschluss ist bis zum 53. Lebensjahr möglich. Der Vertragsbeginn muss also vor dem 54. Geburtstag liegen.
2. Kann ich auf meinen Riestervertrag überweisen?
Nein. Einzahlungen sind nur per Lastschrift möglich. Dabei können Beiträge monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Sondereinzahlung eingezogen werden. Bei der AVWL-Variante der DWS RiesterRente Premium ist auch eine Einzahlung per Überweisung möglich. Details dazu finden Sie auf der AVWL-Seite von unserem Fondsportal24.de.
3. Wie hoch ist der Mindestbeitrag?
Der Mindestbeitrag beträgt 25 Euro pro Monat bzw. 300 Euro pro Jahr. Zudem sind rein Zulagen-gespeiste Verträge und auch Verträge mit dem gesetzlichen Mindestbeitrag in Höhe von 60 Euro pro Jahr möglich.
4. Kann ich meinen Beitrag erhöhen oder verringern?
Ja. Änderungen der Beitragszahlung sind jederzeit rechtzeitig zum Zahlungstermin möglich. Teilen Sie dies der DWS am besten schriftlich mit. Wir halten für unsere Kunden Musterbriefe für Vertrags-Änderungen bereit, damit sie schnell und bequem Vertragsänderungen vornehmen können.
5. Sind auch Einmalbeiträge möglich?
Ja. Bei der DWS Riester Rente Premium sind bis zum 55. Geburtstag auch Einmalbeiträge möglich. Teilen Sie der DWS schriftlich mit, welchen Betrag Sie einmalig einzahlen möchten. Dieser wird dann durch die DWS von Ihrem Konto abgebucht. Einzahlungen per Überweisung sind aus technischen Gründen leider nicht möglich. Wir halten für unsere Kunden Musterbriefe für Sondereinzahlungen bereit, damit sie die Sondereinzahlung schnell und bequem veranlassen können.
6. Sind in den jährlichen Höchstbeiträgen im Antrag bereits die Zulagen enthalten?
Nein. Der Beitrag im Antragsformular entspricht genau Ihrem Eigenbeitrag. Die Zulagen werden zusätzlich in Ihren Vertrag eingezahlt.
7. Kann ich mit meinem Ehepartner zusammen eine DWS RiesterRente Premium eröffnen?
8. Wie bekomme ich meine Zulagen?
Bei der DWS RiesterRente Premium haben wir bereits im Antragspaket einen Dauerzulagenantrag eingefügt. Senden Sie uns diesen einfach zusammen mit den übrigen Antragsunterlagen zu. Dann kann die Fondsgesellschaft DWS jedes Jahr für Sie die Riester-Zulagen beantragen. Falls sich einmal Änderungen in den Angaben ergeben, dann teilen Sie dies bitte der DWS mit.
9. Können auch vermögenswirksame Leistungen in die DWS RiesterRente Premium fließen?
Nein. Es ist derzeit nicht geplant, die Einzahlung von Vermögenswirksamen Leistungen (VL) in Riester-Verträge von Seiten des Gesetzgebers zu ermöglichen. Jedoch gibt es in manchen Branchen (v.a. Metall- und Elektro-Industrie) anstelle der VL so genannte Altersvorsorge wirksame Leistungen AVWL. Diese können in der AVWL-Variante der DWS RiesterRente Premium eingezahlt werden. Details dazu finden Sie auf der AVWL-Seite von unserem Fondsportal24.de.
10. Kann ich vorzeitig über meinen Riester-Vertrag verfügen?
Eine vorzeitige Verfügung über Ihr Guthaben bedeutet eine Kündigung Ihres Vertrages. Das hat zur Folge, dass Sie Ihre staatliche Förderung zurückzahlen müssen. Beträge, die ungefördert eingezahlt wurden (z.B. “Überzahlungen”, d.h. Beiträge eines Jahres, die über die Förderhöchstgrenzen hinaus gingen), können dementsprechend auch förder-unschädlich entnommen werden.
11. Wann erhalte ich meine Riester-Rente?
Die Auszahlung Ihrer Riester-Rente beginnt frühestens mit der Vollendung des 60. Lebensjahres und spätestens mit Vollendung des 67. Lebensjahres bzw. zum Beginn des Jahres, welcher auf den Eintritt der gesetzlichen Rente folgt.
12. Was bedeutet die Höchststandssicherung?
Die RiesterRente Premium bietet ab dem 55. Lebensjahr die Möglichkeit, die monatlichen Höchststände festzuschreiben. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt die Anlage nicht mehr unter die an monatlichen Stichtagen erreichten Stände sinken kann, sondern ab dann nur noch Wertsteigerungen möglich sind. Nähere Infos siehe Option der Höchststandssicherung.
13. Muss ich mich für die Höchststandssicherung sofort entscheiden?
Nein. Die DWS wird sich vor Vollendung des 55. Lebensjahr mit dem Anleger in Verbindung setzen. Dabei wird sie den Anleger rechtzeitig über die Einzelheiten der Höchststandssicherung informieren.
14. Wie hoch kann die Aktienquote sein?
Die Aktienquote der DWS Riester Rente Premium kann zwischen 0 und 100 Prozent liegen. Die Aktienquote kann auch wieder auf bis zu 100 Prozent steigen, selbst wenn diese zwischenzeitlich auf 0 gefallen war.
15. Wie hoch sind die Ausgabeaufschläge?
Es fallen keine Ausgabeaufschläge an. Allerdings werden den Beiträgen Abschluss- und Vertriebskosten entnommen: 5,5 % der Beitragssumme (regelmäßige Beiträge bis zum geplanten Rentenbeginn) sowie 5% für Zulagen und Zuzahlungen. Die Abschlusskosten für die bei Vertragsabschluss vereinbarten regelmäßigen Eigenbeiträge werden dabei auf die ersten 5 Jahre verteilt.
16. Wie hoch ist die Depotgebühr?
Die Depotgebühr beträgt derzeit 15,40 Euro pro Jahr.
17. Kann man einen bereits bestehenden Riester-Vertrag bei einem anderen Anbieter auf die DWS RiesterRente Premium übertragen?
Das ist ohne Probleme möglich. Hierzu muss nur eine RiesterRente Premium abgeschlossen werden. Der bisherige Anbieter muss aufgefordert werden, das Vertragsguthaben auf die DWS zu übertragen. Details dazu finden Sie auf der Seite Anbieterwechsel.
18. Gibt es für den Kunden eine Rentengarantie?
Da die Rentenhöhe von vielen Faktoren abhängig ist, kann keine Garantie für eine bestimmte Rentenhöhe ausgesprochen werden. Fest steht allerdings, dass mindestens die eingezahlten Beiträge inklusive der Zulage für den Anleger zur Verfügung stehen müssen (Beitragsgarantie).
19. Für welche Fonds wird das Geld bei der Premium-Rente angelegt?
Das Geld wird in Dachfonds investiert. Dafür steht die gesamte Palette der DWS zur Verfügung. Darüber hinaus investiert der DWS Vorsorge Dachfonds auch in renommierte Fonds von anderen Fondsgesellschaften.
20. Wie erfährt der Kunde über Umschichtungen?
Der Kunde hat die Möglichkeit, sich tagesaktuell über den Stand seines Vertrages zu informieren. Dazu wird dem Anleger ein Online-Konto eingerichtet, in welchem alle Umschichtungen sowie Umsätze hinterlegt werden. Nutzt der Kunde diesen Service 6 Monate nicht, so erhält er von der DWS halbjährlich einen gedruckten Kontoauszug.
21. Wie wird das Geld des Anlegers in der Auszahlungsphase investiert?
Auch in der Auszahlungsphase kann das Geld weiterhin aus einer Mischung aus Aktien und Rentenpapieren investiert sein.
22. Was ist, wenn der Kunde in der Auszahlungsphase verstirbt?
Das Restguthaben wird in diesem Fall an die Erben des Verstorbenen ausbezahlt. Falls der hinterbliebene Ehepartner einen eigenen Riester-Vertrag hat, kann das Geld sogar förderunschädlich in diesen Vertrag übertragen werden, andernfalls werden die Förderungen in Abzug gebracht.
23. Kann ich von der DWS TopRente in die DWS RiesterRente Premium wechseln?
Ja. Sie können von Ihrer DWS TopRente auch in eine DWS RiesterRente Premium wechseln. Ihr Guthaben aus der DWS TopRente wird dann in die neu zu eröffnende RiesterRente Premium übertragen. Kosten für einen Vertragswechsel oder andere Gebühren (z.B. Ausgabeaufschläge oder vergleichbare Gebühren) fallen bei dem Wechsel in die DWS RiesterRente Premium nicht an. Details hierzu finden Sie auf der Seite Wechsel von der TopRente zur PremiumRente.
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